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Schiedsmann- und Schöffenwesen

Schiedsmann- und Schöffenwesen

Schiedsleute

Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Aufgabe ist es, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Schlichtung zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. Daher ist es in vielen zivil- und strafrechtlichen Verfahren vorgeschrieben, dass vor Erhebung einer Klage ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson stattgefunden haben muss. Ein Verzeichnis der Haaner Schiedspersonen finden sie hier. Zuständig ist jeweils die Schiedsperson im Bezirk des Antragsgegners.

BezirkStadtteileSchiedspersonTelefon / E-Mail
I Süd / Ost Hans-Peter Ennemoser Mobil: 0172 2436320
E-Mail: hennem14@gmail.com
I Süd / Ost Stellvertreter
Thomas Hillmer
Mobil: 0170 2488819
E-Mail: thillmer@t-online.de
II West / Mitte Kerstin Beyer Telefon: 02129 375890
E-Mail: kerstin.katharina.beyer@gmx.de
II West / Mitte Stellvertreterin
Petra Hansen
Telefon: 02129 9265431
E-Mail: petra.hansen@gmx.de
III Nord / Gruiten Dirk Posthum

Telefon: 02104 61732
E-Mail: dirk.posthum@t-online.de

III Nord / Gruiten Stellvertreterin
Birgitt Wedel
Telefon: 02129 347992
E-Mail: birgitt_wedel@yahoo.de
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

Schöffen

Das Schöffenamt ist in die Rechtsprechung aufgenommen worden, um "Volkes Stimme" in die Justiz einzubeziehen. Als Schöffen werden
Personen eingesetzt, die einen gesunden Menschenverstand sowie Lebens- und Berufserfahrung mitbringen. Besondere Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich. Für das Schöffenamt bewerben können sich Mitbürgerinnen und Mitbürger, die...

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
  • mindestens ein Jahr im Gerichtsbezirk gemeldet sind
  • weder vorbestraft noch entmündigt sind
  • beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte usw.) Grundlage: §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)

Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie um Aufnahme in die Vorschlagliste. Enthalten sollte dieses Schreiben: Name, Vorname ggf. Geburtsname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Telefonnummer, Berufsbezeichnung. Zudem sollten Sie bestätigen, dass die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind. Grundsätzlich ist eine Aufnahme in die Bewerberliste jederzeit möglich. Interessierte Personen werden jedoch gebeten, auf die Presseveröffentlichungen zu achten, wann das erneute Aufstellungsverfahren beginnt.