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Schädlingsbekämpfung, Meldung von Rattenbefall

Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Bekämpfung von Ratten wird im Kreis Mettmann in Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Städten über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Im Stadtgebiet Haan findet eine systematische, präventive Rattenbekämpfung in den Kanälen und auf öffentlichen Flächen statt. Sollten Sie einen Rattenbefall auf einem öffentlichen Grundstück feststellen, informieren Sie bitte das Ordnungsamt.

Auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer seit dem 01.01.2017 zur Störungsbeseitigung und Übernahme der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. Dies bedeutet, sie haben auf eigene Kosten entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auszulegen, durch einen Beauftragten auslegen zu lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma zu übertragen. Diese Verpflichtung umfasst auch die umgehende Meldung des Schädlingsbefalls an das Ordnungsamt sowie den Nachweis über die durchgeführte Bekämpfung (Mitwirkungspflicht), aber auch die Duldung vorzunehmender Inspektionen und Maßnahmen zur Rattenbekämpfung (Duldungspflicht).