Sprungziele
Inhalt


Hundesteuer

Sie wollen einen Hund anmelden? Melden Sie diesen doch direkt online an: Hundesteuer Anmeldung

Sie wollen einen Hund abmelden? Dies können Sie auch online machen: Hundesteuer Abmeldung

Die Hundesteuer wird auf Grundlage der aktuellen Hundesteuersatzung der Gartenstadt Haan erhoben. Mit ihr werden neben der Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat, vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde für sich oder seine Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Zu entrichten ist die Steuer an diejenige Stadt, in der der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.


Aktueller Steuersatz für Hunde

Hundesteuer für einen Hund 120,00 Euro,
Hundesteuer für zwei Hunde 144,00 Euro je Hund,
Hundesteuer für drei Hunde und mehr 168,00 Euro je Hund.


Beginn und Ende der Steuerpflicht 

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.


An- und Abmeldungen

Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sind Angaben zu Herkunft, Rasse und Alter des Hundes zu machen. Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt. Der Steuerjahresbetrag ist in halbjährlichen Beträgen zum 15.05. und 15.11. zu zahlen.

In der Gartenstadt Haan werden keine Hundemarken mehr ausgegeben.

Die Anmeldung bzw. die Abmeldung kann persönlich, per Fax oder per E-Mail durchgeführt werden. Sofern der Hund von einem Tierarzt eingeschläfert wurde, ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Der Hund muss für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sein.

Außerdem wird eine Steuerbefreiung auf Antrag befristet für 12 Monate gewährt für Hunde, die der Halter nachweislich aus einem Tierheim der Städte Hilden, Solingen oder Velbert aufgenommen hat. Sie beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.

 

Hinweis: Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

 

Sofern Ihr Hund mindestens 40 Zentimeter groß und / oder mindestens 20 Kilogramm wiegt muss er beim Ordnungsamt der Gartenstadt Haan angemeldet werden