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Gestattungen gemäß Gaststättengesetz

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich beziehungsweise mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Die Gestattung ist schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, damit Ihnen die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann.

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig in Abhängigkeit von der Dauer der Veranstaltung.

Bitte folgende Unterlagen bereithalten:

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • verantwortliche Person
  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Flächen