Gestattungen gemäß Gaststättengesetz
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich beziehungsweise mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.
Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen, damit Ihnen die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig in Abhängigkeit von der Dauer der Veranstaltung.
Bitte folgende Unterlagen bereithalten:
- Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- verantwortliche Person
- Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. Sondernutzungserlaubnis bei öffentlichen Flächen