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Fragerecht für Einwohner

Der öffentliche Teil jeder Ratssitzung beginnt mit dem Tagesordnungspunkt „Fragerecht für Einwohner“.

Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes ist jeder Einwohner berechtigt, eine Frage an die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister zu richten.

Mehr hierzu erfahren Sie im § 10a der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan.