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Feuerwerk Genehmigung

Außerhalb der Silvesterzeit dürfen Feuerwerke der Klasse II (typisches Silvesterfeuerwerk) von Privatpersonen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Aus Gründen des Schutzes der übrigen Bevölkerung wird diese Regelung allerdings sehr restriktiv gehandhabt.