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Führungszeugnisse

Führungszeugnisse, beinhalten besonders schutzwürdige Daten und können daher in der Regel nur persönlich, unter Vorlage eines Personaldokumentes beantragt werden.

Die Antragstellung können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der sie mit einer Wohnung registriert sind. Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der/ die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N für private Zwecke
  • Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart O ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen, sowie der Verwendungszweck für die Antragstellung erforderlich. Ausgestellt wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn.

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 13 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de