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Bauleitplanverfahren

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), verankert. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Flächen innerhalb einer Gemeinde. Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür erforderlichen Verfahrensschritte sind im Baugesetzbuch geregelt. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eigenverantwortlich durch die Gemeinde.