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Bürgerantrag

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat der Stadt Haan zu wenden.

Der Bürgerantrag muss eine Angelegenheit betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Haan fällt.

Das detaillierte Verfahren ist in § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan geregelt.