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Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen - Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen und Konzessionen und anderes -, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe, Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug und seit dem 1. April 2004 bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit beispielsweise für gewerberechtliche Erlaubnisse oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachweisen müssen. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Gewerbezentralregisterauszüge.

Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13 Euro und kann bei schriftlich eingereichtem Antrag per Verrechnungsscheck beglichen werden.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist persönlich zu stellen. Bei juristischen Personen kann nur die Geschäftsleitung den Antrag ebenfalls persönlich stellen. Bei schriftlichen Anträgen muss die Unterschrift beglaubigt sein oder eine Ablichtung des Personalausweises der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer) beigefügt werden. Soweit es sich um eine handelsregisterlich eingetragene Firma handelt, ist ein Handelsregisterauszug beizufügen.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

www.fuehrungszeugnis.bund.de