Sprungziele
Inhalt


Anmeldung von Sterbefällen

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Dies gilt auch für Totgeburten.

Falls der Tod im Sankt-Josef-Krankenhaus in Haan oder in einem der Alten- und Pflegeheime (Senioren-Park carpe diem, Seniorenzentrum Friedensheim oder Stella Vitalis Seniorenzentrum) in Haan eingetreten ist, erhalten Sie von der Krankenhausverwaltung, bzw. der Verwaltung des Alten- oder Pflegeheims eine schriftliche Sterbefallanzeige.

Ist mit der Anzeige ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch von diesem Unternehmen schriftlich erstattet werden.

Falls der Tod außerhalb des Krankenhauses oder der Altenheime in Haan eingetreten ist und kein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, ist der Sterbefall mündlich anzuzeigen. 

Sowohl bei schriftlicher als auch bei mündlicher Anzeige ist die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. 

Weitere Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

  • wenn der Verstorbene ledig war, die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • wenn der Verstorbene verheiratet war, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder eine Eheurkunde mit der Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • wenn die Ehe des Verstorbenen durch Tod, Urteil oder Beschluss aufgelöst war, zusätzlich Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungs- oder Aufhebungsurteil, ggf. Scheidungs- oder Aufhebungsbeschluss einschl. Rechtskraftbescheinigung, Todeserklärungs- oder Todesfeststellungsbeschluss, sofern die Tatsachen nicht durch den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister nachgewiesen sind
  • Personalausweis oder (bei ausländischer Staatsangehörigkeit) Reisepass des Verstorbenen
  • Bescheinigung der Namensänderung bei Vertriebenen oder Spätaussiedlern (ersatzweise Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) 

Urkunden, Bescheinigungen und Gebühren

Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie bei Bedarf je eine (gebührenfreie) Urkunde

  • für die Bestattung
  • für die gesetzliche Krankenversicherung
  • für die gesetzliche Unfallversicherung
  • für die gesetzliche Rentenversicherung

Sterbeurkunden und mehrsprachige Sterbeurkunden sind mit je 14,00 Euro gebührenpflichtig.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.