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An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.
Das Gleiche gilt, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedeht wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

3. der Betrieb aufgegeben wird.

Die Gewerbemeldung kann persönlich oder auf dem Postweg erfolgen.

Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt:

a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: Gebühr: 26,00 Euro 
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: Gebühr: 33,00 Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: Gebühr: 13,00 Euro

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Bei einem persönlichen Besuch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebscheinigung, 
  • gegebenenfalls den Handelsregisterauszug,
  • gegebenenfalls sonstige Erlaubnisse/ Berechtigungen, beispielsweise Handwerkskarte,
  • Maklererlaubnis oder ähnliches.

Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.

Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.

Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Da auch verschiedene andere Stellen / Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter
anderem weiter an:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Landesamt für Datenverarbeitung (LDS)
  • Eichamt
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Arbeitsamt
  • gegebenenfalls Amtsgericht (Handelsregister)

Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie uns formlos mitteilen. Wir werden diese für Sie kostenfreien Angaben auch an die Behörden weiterleiten, die sie sonst einzeln informieren müssten.

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Seit Juli 2018 ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (früher Gewerbe-Service-Portal.NRW) online. Gründerinnen und Gründer können seitdem ihre Gewerbe bei der zuständigen Behörde per Mausklick anmelden.

Im März 2019 kamen neue Funktionen hinzu: Gewerbetreibende können jetzt ihr Gewerbe auch elektronisch und medienbruchfrei "vom Sofa aus" um- oder abmelden. Außerdem ist die Gewerbeanzeige mit einer elektronischen Bezahlmöglichkeit (ePayBL) und einer automatisiert erzeugten Bescheinigung verknüpft.

Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Anträgen: Jira Ticket System

Allgemeine Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter www.gewerbe.nrw