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An-, Ab- und Ummeldung im Bürgerservice

Sie sind neu in Haan? Herzlich Willkommen!

Für die Anmeldung, die nach dem Meldegesetz innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerservice erforderlich.

Dazu benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis/Reisepass /Nationalpass/Aufenthaltserlaubnis und ggf. die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bitte beachten Sie: Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Anmeldung nicht möglich.


Ein Meldevordruck ist nicht erforderlich. Die notwendigen Angaben können Sie gleich bei der Bearbeitung im Bürgerservice machen.
Eine Anmeldebestätigung über die gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.
Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Noch ein paar Tipps zum Wohnungswechsel, die Sie nicht vergessen sollten:

  • Kfz-Ummeldung ( Kreis Mettmann-Straßenverkehrsamt, Düsseldorfer Str. 40822 Mettmann)
  • Strom-, Gas- und Wasserverträge
  • Gewerbe an-, -ab- , –ummelden
  • Hund an-, -ab-, -ummelden
  • Telefonanschluss
  • Bank/Sparkasse/Versicherungen
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
  • GEZ
  • Postnachsendeantrag

Herzlich Willkommen in Haan!

Liebe Neu-Haanerinnen und Neu-Haaner, 

im Namen von Rat und Verwaltung freue ich mich, Sie in unserer schönen Gartenstadt herzlich willkommen zu heißen!

Mehr als 30.000 Bürgerinnen und Bürger leben in Haan. Unsere Stadt bietet nicht nur eine hervorragende Verkehrsanbindung, sondern auch attraktive Wohngebiete „im Grünen“, gute Einkaufsmöglichkeiten, Naherholungsgebiete im direkten Umfeld und ein vielfältiges Sport- und Vereinsleben.

Die Haaner Innenstadt präsentiert sich mit einer Auswahl inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte und einer entspannten Einkaufsatmosphäre. Ergänzt wird das Angebot durch den beliebten Wochenmarkt, der jeden Mittwoch und Samstag ein vielfältiges Sortiment an regionalen Produkten anbietet. Sie möchten sich einen ersten Überblick über die Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleister und Gastronomiebetriebe in unserer Stadt verschaffen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Website www.einkaufen-in-haan.de. Mit einem Klick finden Sie dort viele Serviceinformationen.

Einen guten Überblick über das kulturelle Angebot gibt Ihnen der städtische Kulturkalender. Besondere Highlights sind u. a. das jährliche Open-Air-Konzert auf dem Karl-August-Jung-Platz und die traditionelle Haaner Kirmes, die jedes Jahr im September mehr als 300.000 Besucher in die Gartenstadt lockt. In den Sommerferien erobern die Kinder und Familien die Innenstadt. Dann verwandelt sich der Neue Markt für 6 Wochen in einen großen Sandstrand mit Liegestühlen, Beachvolleyballfeld und Bühne. Unter der Leitung des Haaner Sommer e.V. und mit viel ehrenamtlichem Engagement wird ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein angeboten.

Oder mögen Sie es lieber sportlich? Dann könnte ein Besuch des Schwimm- und Sportbades etwas für Sie sei oder nutzen Sie das Angebot der zahlreichen Haaner Vereine

Familien lege ich unser Familienkarte wärmstens ans Herz und auf unserer Website finden Sie immer die aktuellsten Informationen der Stadtverwaltung sowie eine Übersicht über Schulen, Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen und vieles mehr.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich schnell einleben und Haan als lebens- und liebenswerte Stadt kennenlernen.

Ihre

Dr. Bettina Warnecke
Bürgermeisterin


Ummeldung Bürgerservice

Zur Ummeldung, die innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel erfolgen muss, benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis/Reisepass/Nationalpass und ggf. die Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder, um auch dort die Anschriftenänderung vornehmen zu können.
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bitte beachten Sie: Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Anmeldung nicht möglich.

Die Ummeldung wird im Bürgerservice sofort erfasst, so dass Sie keinen Vordruck ausfüllen müssen.

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Abmeldung Bürgerservice

Bei Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung in Haan nicht erforderlich, da diese bei der Neuanmeldung an Ihrem neuen Wohnort automatisch per Rückmeldung durch die Zuzugsgemeinde erfolgt.

Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland oder beim Abmelden einer Nebenwohnung erforderlich, und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Bei persönlicher Vorsprache und Vorlage Ihres Ausweisdokumentes und der Wohnungsgeberbestätigung wird die Abmeldung direkt im Bürgerservice bearbeitet. Auch hier ist die Abmeldung ohne die Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich.

Alternativ dazu können Sie uns die Abmeldung schriftlich und persönlich unterschrieben zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung auch per Post zuschicken.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.