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Allgemeine Gefahrenabwehr

Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.