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Abwassergebühren

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Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage ist die Abwassergebührensatzung der Stadt Haan. Für die Nutzung dieser Abwasseranlage (Kanal) erhebt die Stadt zur Deckung ihrer Kosten Kanalbenutzungsgebühren (Abwassergebühren).

Kanalbenutzungsgebühren

Mit der Erhebung und Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren hat die Stadt Haan die Stadtwerke Haan GmbH beauftragt. In Einzelfällen kann die Abrechnung auch durch das Steueramt selbst erfolgen.

Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis erfolgt durch Messvorrichtungen, die auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten sind. Hierfür kommt im Regelfall nur ein geeichter und fest installierter Zwischenzähler in Betracht.

Niederschlagswassergebühren

Ausgangsbasis bei der Niederschlagswassergebühr sind die Grundflächen der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zuzüglich ihrer Dachüberstände, Vordächer und sonstigen Überdachungen. Dazu kommen die auf dem Grundstück betonierten, asphaltierten, gepflasterten, plattierten oder mit anderen wasserundurchlässigen Materialien befestigten Flächen, soweit sie nicht bereits in den überbauten Flächen enthalten sind. Sofern ein Abwasserkanal in der Nähe ist, wird Niederschlagswasser von diesen Flächen eingeleitet.

Da sich die Niederschlagswassergebühren nach den an den Kanal angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksflächen richten, sind die Gebührenpflichtigen verpflichtet, der Stadt auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Fläche mitzuteilen. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verändert, so hat der Gebührenpflichtige dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.

Soweit ein Grundstück nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist und stattdessen das Abwasser in eine Abwassergrube oder eine Kleinkläranlage eingeleitet wird, sind die Vorschriften folgender Satzung maßgebend:

Satzung der Stadt Haan über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.