Rentenangelegenheiten
Büro der Rentenangelegenheiten in Haan mindestens bis zum 31.12.2025 nicht besetzt –
Keine Annahme von neuen Terminen möglich
Die Stadt Haan informiert, dass das Büro für Rentenangelegenheiten mindestens bis zum 31. Dezember 2025 nicht besetzt ist. Aufgrund dieser vorübergehenden Schließung können keine neuen Termine vereinbart werden. Bisher vereinbarte Termin sind hiervon nicht betroffen.
Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen rund um die Rentenangelegenheiten werden gebeten, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung in Wuppertal zu wenden. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:
- Telefon: 0202 459501
- Rufnummer: 0800 1000 4800 (kostenfrei)
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, viele Anliegen bequem online über die Website der Deutschen Rentenversicherung zu klären:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
Das Amt für Soziales und Integration bittet um Verständnis für die erforderliche Maßnahme und steht für weitere Fragen unter der Rufnummer 02129 - 911455 gern zur Verfügung.
Die Versicherungsämter haben per Gesetz die Aufgabe, in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, so auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Auskunft zu erteilen.
Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen.
Alle diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung gesetzlich verankert und wurden grundsätzlich von den Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.
Die Aufgabe der Rentenauskunft ist daher:
- Auskunft in allen Rentenangelegenheiten der Sozialversicherung
- Aufnahme von Anträgen für Erwerbsminderungs-, Alters-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
- Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und Antrag auf Beitragszuschuss bei freiwilliger Versicherung
- Aufnahme von Anträgen auf freiwillige Versicherung und Nachentrichtung von Beiträgen
- Anträge auf Beitragserstattung
- Beglaubigungen
- Entgegennahme von Anträgen auf Reha-Maßnahmen
- Aufnahme von Widersprüchen
- Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen und Zeugenerklärungen
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen der Rentenversicherungsträger
- Aufnahme von Kontenklärungsanträgen (allgemein, nach dem Fremdrentengesetz, Versorgungsausgleich)
Die erforderlichen Anträge können im Versicherungsamt gestellt werden.
Voraussetzung:
- Sie müssen in Haan wohnhaft sein.
Erforderliche Unterlagen:
Bei der Terminvereinbarung wird mitgeteilt, welche Unterlagen erforderlich sind.
Sie können aber auch beim jeweiligen Rentenversicherungsträger kostenlos heruntergeladen werden.
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.