Sprungziele
Inhalt

Rentenangelegenheiten


Die Versicherungsämter haben per Gesetz die Aufgabe, in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, so auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Auskunft zu erteilen.

Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen zu nehmen und diese inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiter zu leiten. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen.

Alle diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung gesetzlich verankert und wurden grundsätzlich von den Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.


Die Aufgabe der Rentenauskunft ist daher:

  • Auskunft in allen Rentenangelegenheiten der Sozialversicherung
  • Aufnahme von Anträgen für Erwerbsminderungs-, Alters-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
  • Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und Antrag auf Beitragszuschuss bei freiwilliger Versicherung
  • Aufnahme von Anträgen auf freiwillige Versicherung und Nachentrichtung von Beiträgen
  • Anträge auf Beitragserstattung
  • Beglaubigungen
  • Entgegennahme von Anträgen auf Reha-Maßnahmen
  • Aufnahme von Widersprüchen
  • Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen und Zeugenerklärungen
  • Bearbeitung von Amtshilfeersuchen der Rentenversicherungsträger
  • Aufnahme von Kontenklärungsanträgen (allgemein, nach dem Fremdrentengesetz, Versorgungsausgleich)

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.