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Datum: 16.07.2021

Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen


Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ unterstützt die Bundesregierung Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie mit dem „Kinderfreizeitbonus“.

Der einmalige Bonus in Höhe von 100,00 Euro kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinem Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylblG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können den Bonus erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antragstellung ausgezahlt.
Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kindergeldzuschlag beziehen, und Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden.
Den entsprechenden Antrag und weitere Informationen hat die Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Für allgemeine Fragen rund um die Antragstellung steht die gebührenfreie Rufnummer der Agentur für Arbeit 0800 4 5555 43 zur Verfügung.