
Umlegungsausschuss
Der Umlegungsausschuss ist ein Ausschuss der Gemeinde, der von ihr gebildet wird. Es ist kein Ausschuss des Rates.
Rechtlich begründet ist der Umlegungsausschuss durch das Baugesetzbuch und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung (DVO) des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Umlegungsausschuss hat selbständige Entscheidungsbefugnisse, er berät und beschließt in nicht öffentlicher Sitzung und ist an Weisungen nicht gebunden.
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern: dem bzw. der Vorsitzenden, zwei Sachverständigen und zwei Mitgliedern des Rates der Gemeinde. Die Verwaltung wird von der Geschäftsstelle erledigt.
Der Umlegungsausschuss führt das Umlegungsverfahren durch, welches dazu dient, Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können. Alle betroffenen Grundeigentümer werden an diesem Verfahren beteiligt. Sie erhalten nach dem Abzug öffentlicher Flächen neu zugeschnittene Grundstücke, die zweckmäßig genutzt werden können.
Frau Marita Duske
Rathaus, 2. OG, R. 212
Kaiserstr. 85
42781 Haan
Geschäftsführer Umlegungsausschuss
Vorsitzender Umlegungsausschuss
Hilden
Hans Christian Schäfer, Gevelsberg (Rechtsanwalt), Stellvertreter
Bewertungssachverständiger
Rainer Vosz, Solingen (Architekt)
Dietmar May, Hilden (Architekt), Stellvertreter
Vermessungssachverständiger
Peter Stuhlträger, Hilden
Ltd. Kreisvermessungs-Direktor Wolfgang Schwandke, Velbert, Stellvertreter
Vertreter aus dem Stadtrat
Jens Lemke (CDU-Fraktion)
Klaus Straßburg (FDP-Fraktion), Stellvertreter
Walter Drennhaus (SPD-Fraktion)
Heinrich Wolfsperger (SPD-Fraktion), Stellvertreter