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Datum: 17.04.2024

FAQ zum Rathaus-Neubau in Haan

Seit 2016 befasst sich die Verwaltung mit der wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Standorte für die Haaner Stadtverwaltung. Seither wurden Planungen konkretisiert, liegen neue Erkenntnisse vor, gab es veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen. Im Laufe dieses Prozesses hat der Stadtrat in Haan am 11.05.2021 einstimmig einen Neubau des Rathauses mit VHS im Bereich Windhövel / Schillerpark beschlossen.

In unserem Fragenkatalog finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den geplanten Neubau des Haaner Rathauses:

Warum braucht Haan ein neues Rathaus?

  • Die Verwaltungs- und VHS-Standorte sind derzeit auf
    • drei städtische Immobilienstandorte (Alleestraße 8, Kaiserstraße 85, Diekerstraße 49 (VHS))
    • und vier angemietete Dependancen (Kaiserstraße 10-14 (Ehemalige Landesfinanzschule), Kaiserstraße 82-84 (oberhalb der Tankstelle „Oil"), Neuer Markt 27-29 (Medicenter), Alter Markt 12 (Stadtarchiv)) verteilt.
  • Die bestehenden Verwaltungsstandorte weisen einen erheblichen Sanierungsstau auf. Einige Abteilungen sind zudem nicht barrierefrei zugänglich.
  • Gleiches (Sanierungsstau, Barrierefreiheit für alle Räume) gilt für die VHS am Standort Diekerstraße. In der Planung für ein neues Rathaus sind daher auch Räumlichkeiten für die VHS eingeplant.
  • Es besteht also Handlungsbedarf größere Summen in die eigenen Standorte zu investieren und diese gegebenenfalls auszubauen, um Anmietungen einzusparen.
  • Bei diesen hohen Investitionen galt es zunächst die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu betrachten und alternative Handlungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen. Hierzu wurde 2017 in einer Untersuchung zu „Handlungsalternativen für die Verwaltungsstandorte der Stadt Haan“ (s. Vorlage Nr. 65/031/2017) die Zentralisierung der Verwaltung an einem Standort mit einem Neubau als die wirtschaftlichste (Investition und Bilanzwerte) Variante für die langfristige Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Verwaltung identifiziert.

Welche Ziele werden mit dem Neubau verfolgt?

Ziel des zentralen Rathausneubaus am unteren „Neuer Markt“ war und ist, alle Standorte zusammen zu ziehen, um

  • dem aktuellen Sanierungsstau in allen Bauhauptgewerken und energetischem Standard, den Defiziten in Brandschutz, Barrierefreiheit und Raumgeometrie im Rahmen eines 25-jährigen Bertachtungshorizontes wirtschaftlich (geringster bilanzieller Ressourcenverbrauch) zu begegnen,
  • eine zentrale, moderne, barrierefreie Anlaufstelle für die Bürgerschaft und ebensolche Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden zu schaffen,
  • Verwaltungsabläufe, Kommunikation und Flächen an einem Standort in einem kompakten Entwurf zu optimieren,
  • die letzte Baulücke am unteren neuen Markt zu schließen und diesen Bereich durch den Besucherverkehr zu beleben,
  • alle derzeit durch Verwaltung (siehe Frage 1) belegten städtischen Liegenschaften freizuziehen und einer Vermarktung zur teilweisen Gegenfinanzierung des Rathausneubaus zuzuführen sowie andere städtebauliche Ziele (Klimaschutzsiedlung, Wohnungsbau, Einzelhandel) umzusetzen,
  • keine fremden Flächen mehr für die Verwaltung anmieten zu müssen,

Im Laufe des Projektes kamen folgende Ziele hinzu:

  • Der Bauaufgabe angemessene städtebaulich und architektonisch hohe Qualität (Gestaltungsbeirat und Bürgerbeteiligung) in Verknüpfung mit dem „Integrierten Handlungskonzept“ (InHK) für die Haaner Innenstadt und mit Blick auf den Schillerpark
  • Nachhaltigkeitsbeschlüsse des Rates der Stadt Haan

Wie kam es zu dieser Entscheidung (Historie)?

  • Am 30.10.2018 hat der Rat der Stadt Haan entschieden, den Standort Windhövel für die weiteren Planungen eines zentralen Rathausneubaus zu Grunde zu legen (s. Vorlage 61/243/2018).
  • In seiner Sitzung am 29.10.2019 hat der Rat der Stadt Haan die bei der weiteren Planung zu beachtenden Nachhaltigkeitsstrategien freigegeben (s. Vorlage 65/066/2019).
  • Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 den Neubau eines Rathauses beschlossen (s. Vorlage 65/006/2021). In der gleichen Sitzung wurde für die bauliche Umsetzung ein Kostenrahmen in Höhe von 42,8 Mio. EUR freigegeben.
  • In seiner Sitzung vom 24.10.2023 (RAT/017/2023) hat der Rat auf Grundlage eines Antrages den Verzicht aller Fraktionen auf Besprechungsräume und Fraktionsbüros im neuen Rathaus beschlossen. Außerdem hat der Rat beschlossen, die in der Vorlage 65/055/2023 aufgezeigten Varianten einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen.
  • In seiner Sitzung vom 10.04.2024 (65/060/2024) hat der Rat der Stadt Haan mehrheitlich die weitere Planung des Rathausneubaus mit zwei statt mit drei Gebäuden beschlossen.

Was spricht gegen eine Sanierung der Bestandsgebäude?

  • In einer ersten Variantenbetrachtung zu „Handlungsalternativen für die Verwaltungsstandorte der Stadt Haan“ aus dem Jahr 2017 (s. Vorlage Nr.65/031/2017) wurde die Zentralisierung der Verwaltung an einem Standort mit einem Neubau als die wirtschaftlichste Variante für die langfristige Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Verwaltung identifiziert und diese mit der Ermittlung des konkreten Beschaffungsbedarfes hierfür beauftragt.
  • Eine Sanierung und weitere Anmietung des Status Quo war deutlich unwirtschaftlicher als jede Neubauvariante an ein oder zwei Standorten.

Warum wurde der Standort am Windhövel gewählt?

  • Angrenzend zum unteren Neuen Markt soll das neue Rathaus entstehen. Nicht nur wird das Gebäude nahezu alle Ämter der Stadtverwaltung Haan unter einem Dach vereinen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit leisten. Auch städtebaulich kommt dem neuen Rathaus eine wichtige Rolle zu. So wird der Neubau sich zum unteren Neuen Markt öffnen und den Charakter des Platzes als zentrale Aufenthalts- und Begegnungsstätte in der Haaner Innenstadt unterstreichen.
  • Zudem bot sich der Standort an, nachdem jahrzehntelang ergebnislos versucht worden war, hier einen Vollsortimenter zu realisieren.
  • Um den Einzelhandel in der Haaner Innenstadt zu stärken beschloss der Rat die Pole zu drehen: Unten am Windhövel das Rathaus zu bauen und oben auf dem Rathausparkplatz den Vollsortimenter zu verorten. Das Einzelhandelskonzept von 2021 bestärkte dieses Vorgehen.
  • Auch die Ziele des Innenstadtkonzeptes, die Aufwertung der Haaner Innenstadt, tragen diesen Kerngedanken. Der Gestaltungsbeirat beurteilte die Nutzungsvorschläge als ausgesprochen positiv.
  • Als Ergebnis liegt ein Vorentwurf des Büros stm° aus Nürnberg vor, der alle bisherigen Ziele und den 2023 noch einmal aktualisierten Bedarf der Verwaltung flächeneffizient und baukonstruktiv ökonomisch abdeckt.
  • Der Entwurf wurde mit Vorlage 65/055/2023 am 21.09.2023 dem SPUBA vorgestellt.

Wie kam es zu dem städtebaulichen Entwurf?

  • Als Ergebnis einer ersten Bürgerbeteiligung am 08.05.2019 und der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates der Stadt Haan aus seiner 13. Sitzung 2019, in der die Verwaltung erste Konzepte für eine verdichtete, kompakte Bebauung des Bereiches unterer Neue Markt / Windhövel vorgestellt hatte, wurde der weiteren Planung ein Architektenwettbewerb vorgeschaltet, um den nun zusätzlichen Zielen „städtebauliche und architektonische Qualität“ für den zentralen innerstädtischen Ort, sowie der Planungsaufgabe „Rathaus“ einen „angemessen hohen Stellenwert“ zukommen zu lassen.
  • In dem Architektenwettbewerb und dem nachgeschalteten Vergabeverfahren nach EU-Recht hat sich letztendlich das Büro stm° mit seinem Entwurf, die Planungsaufgabe mit drei oberirdischen Gebäuden zu lösen, durchgesetzt.

Aus welchem Grund plant der Rat, anstelle von 3 Gebäuden zunächst 2 zu bauen?

  • Grund für diesen Verwaltungsvorschlag war die Kostenentwicklung im Sommer 2023. Der Stadtverwaltung war klar: In Anbetracht des Haushaltes konnte sie dem Stadtrat die Kostenschätzung in Höhe von 68,8 Mio. Euro nicht vorlegen, vor allem nicht mit der Bitte, auf dieser Grundlage in die nächste Leistungsphase zu gehen.
  • Eng abgestimmt mit der Kämmerin erfolgte daher der Vorschlag, ein Gebäude von dreien einzusparen, anstelle dessen aber das denkmalgeschützte Rathaus weiter für die Verwaltung zu nutzen, um dann bei rund 54 Mio. Euro für den Neubau zu landen. Der Stadtrat gab am 9.4.2024 für diese Variante grünes Licht.
  • Der historische Teil des Rathauses bleibt somit aktiv genutzter Verwaltungsstandort.
  • (Bisher war vorgesehen, für dieses nach dem Rathausneubau freiwillige, gemeinnützige Nutzungen zu entwickeln, was angesichts der Haushaltslage nicht mehr darstellbar erscheint.)
  • Die Kosten für dessen Sanierung sind nicht in den Baukosten des Neubaus enthalten, wären aber ohnehin auf die Stadt zugekommen, weil ein breiter Konsens besteht, dass Historische Rathaus im Besitz der Stadt zu halten und zu erhalten.

Was passiert mit dem Historischen Rathaus?

  • Der historische, denkmalgeschützte Teil des Rathauses bleibt im Besitz der Stadt Haan.
  • Bisher war vorgesehen, für das Historische Rathaus eine freiwillige, gemeinnützige Nutzungen zu entwickeln, was angesichts der Haushaltslage nicht mehr darstellbar erscheint. Mit der geänderten Planung bleibt der historische Teil des Rathauses ein aktiv genutzter Verwaltungsstandort.
  • Die Kosten für dessen Sanierung sind nicht in den Baukosten des Neubaus enthalten, wären aber ohnehin auf die Stadt zugekommen, weil ein breiter Konsens besteht, dass Historische Rathaus im Besitz der Stadt zu halten und zu erhalten. 
  • Der jüngere, nicht denkmalgeschützte Teil des Rathauses (ca. ab dem Aufzugschacht) soll nach Ende der Verwaltungsnutzung zurückgebaut werden. Auf dem gesamten Areal soll eine Projektentwicklung mit Wohnungen und einem Lebensmittelvollsortimenter entstehen.

Was kostet der Neubau des Rathauses?

Stand März 2024 liegt das prognostizierte Gesamtinvestitionsvolumen „Bau“ (ohne Grundstückskosten, Maßnahmen Windhövelplatz und Einmündungen Kaiserstraße, Umzüge, Möblierung, IT-Ausstattung und TK Endgeräte, Sanierung historisches Rathaus) für den Neubau des Rathauses am Neuen Markt mit zwei statt drei Baukörpern bei 53,43 Mio €.

Was passiert, wenn das Rathaus nicht gebaut wird?

  • Wenn das neue Rathaus nicht gebaut wird, wird die Verwaltung gezwungen sein, den bestehenden Altbestand umfassend zu sanieren, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
  • Es werden weiterhin an verschiedensten Sandorten zusätzliche Flächen angemietet werden müssen. Es geht kein Weg daran vorbei, finanzielle Mittel zu investieren, um die bestehenden infrastrukturellen Probleme zu lösen.
  • Die aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt, dass die Kosten und bilanzielle Auswirkungen für Sanierung und Anmietungen den Haaner Haushalt letztendlich noch höher belasten werden, als die für den Bau eines neuen Rathauses. Es ist daher wichtig, die langfristigen finanziellen Auswirkungen und den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sorgfältig abzuwägen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Werden durch den Rathausneubau andere Bauprojekte zurückgestellt?

In den vergangenen fünf Jahren hat die Stadt Haan rund 60 Mio. Euro in unsere Schullandschaft und Kindergärten investiert. Diese Projekte wurden nicht nur als dringend erforderlich angesehen, sondern hatten auch oberste Priorität bei Politik und Verwaltung. Die Investitionen in Bildungseinrichtungen sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit und das Wohlergehen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daher wurden und werden weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Bildungsinfrastruktur zu gewährleisten.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

  • Anpassung der Planung an die Beschlusslage
  • Ende 2024 Vorlage eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die nun beschlossene Variante
  • Erwirken der Baugenehmigung und Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
  • Abschluss des laufenden Bebauungsplanverfahrens
  • 2026 Baubeginn
  • 2028 Einzug in die neuen Räumlichkeiten am Neuen Markt