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Haushalt 2021 Haushaltsplanentwurf
Umlage Berufskollegs BKGG Bundeskindergeldgesetz BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz BKSA Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport B-Plan Bebauungsplan BRW Bergisch-Rheinischer Wasserverband C CDU Christlich Demokratische Union D DawI Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse d-NRW Landeseinrichtung zur Koordinierung digitaler Zusammenarbeit DIJuF Deutsches Institut für Jugendhilfe
Korruptionsprävention - Compliance-Organisation & Risikomanagement
Mitarbeiter, gleich welche Position er besetzt. Nur so entspricht städtisches Handeln den Geboten der Rechtsordnung. Verstöße gegen das geltende Recht sind nicht hinzunehmen oder gar zu akzeptieren. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower-Richtlinie) verpflichtet
, sondern vor allem von europaweit einheitlichen Regelun gen. Gute Finanzierungsbedingungen und eine möglichst gründerfreundliche Bürokratie sollen die Startchancen für Existenz gründerinnen und -gründer ebenfalls verbessern. Wann sollten Sie es wagen, wenn nicht jetzt? < 10 Themenheft Existenzgründung | 2019 Mit Entschlossenheit zum Ziel Carena Müller gründete einen ambulanten Pflegedienst. Erfolgreiche Firmennachfolge Torsten
Anlage 3 B: Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Selzner mit Stand vom 30.09.2020
. 14 BNatSchG definiert, wobei sich der Gesetzgeber bei der Zuordnung auf vier verschiedene europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stützt: Flora-Fauna-HabitatRichtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG), Vogelschutzrichtlinie (VSchRL, Richtlinie 79/409/EWG), EU-Artenschutzverordnung (EUArtSchV, Verordnung (EG) Nr. 338/97) und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Als besonders
Umweltbericht zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 23.04.2020
von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a